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   OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17   

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https://dejure.org/2018,19059
OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17 (https://dejure.org/2018,19059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2018 - 3 Ws 425/17 (https://dejure.org/2018,19059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 3 Ws 425/17 (https://dejure.org/2018,19059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    StPO § 111e; StGB § 73; StGB § 73 a; StGB § 73 c
    StGB, StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzögerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111e; StGB § 73 ; StGB § 73a; StGB § 73c
    Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzögerung

  • rechtsportal.de

    StPO § 111e Abs. 1
    Verhältnismäßigkeit einer Arrestanordnung im Hinblick auf eine Verfahrensdauer von mehr als drei Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verhältnismäßigkeit bei Vermögensarrest über ca. 380.000 EUR Nach mehr als drei Jahren wird es allmählich Zeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17
    Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (vgl. OLG Frankfurt [Senat] StV 2008, 624; Senat, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 3 Ws 1086/13; BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 jeweils zum bisherigen Recht).
  • BVerfG, 07.07.2006 - 2 BvR 583/06

    Dinglicher Arrest (keine Fristen bei dringenden Gründen für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17
    Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (vgl. OLG Frankfurt [Senat] StV 2008, 624; Senat, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 3 Ws 1086/13; BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 jeweils zum bisherigen Recht).
  • OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03

    Aufhebung eines Arrests wegen Unverhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17
    Ein angeordneter Arrest wird deshalb unverhältnismäßig, wenn der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens allein durch Umstände aus der Sphäre des Staates erheblich verzögert wird, weil in diesem Falle eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit nicht mehr hinzunehmende Belastung des Betroffenen entsteht (Senat aaO; OLG Köln NStZ 2005, 400 [OLG Köln 10.02.2004 - 2 Ws 704/03] ).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2008 - 3 Ws 372/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Unverhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17
    Im Hinblick darauf, dass es sich dabei lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelt, die der Sicherung der späteren Einziehungsentscheidung dient, steigen die Anforderungen an ihre Verhältnismäßigkeit mit der Dauer der durch sie bewirkten Einschränkungen (vgl. OLG Frankfurt [Senat] StV 2008, 624; Senat, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 3 Ws 1086/13; BVerfG, Beschlüsse vom 7. Juli 2006 - 2 BvR 583/06 und vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04 jeweils zum bisherigen Recht).
  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 5 Ws 94/22

    Zeitliche Dauer eines Arrestvollzugs; Keine gesetzliche Höchstfrist für

    Eine gesetzliche Bestimmung zu zeitlichen Grenzen des Vollzugs eines Arrestes gibt es demgegenüber seit der ersatzlosen Streichung des § 111b Abs. 3 StPO a.F. nicht mehr (vgl. BT-Drs. 18/9525 S. 49; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. August 2021 - Ws 718/21 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 14.06.2018 - 3 Ws 425/17 -, beck online; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2004 - 2 Ws 704/03 -, beck online; Köhler in: Meyer-Goßner/ Schmitt, 65. Aufl., 2022, § 111e Rn. 9; Uber in: Beck-OK, StPO, 43. Edition, Stand: 01.04.2022, § 111f Rn. 1; Spillecke in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., 2019, § 111e Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 13.09.2018 - 1 Ws 248/18

    Zur Verhältnismäßigkeit eines Vermögensarrestes

    Die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Anordnung steigen dabei mit der Dauer der durch sie bewirkten wirtschaftlichen Einschränkungen des Betroffenen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. April 2015 ­ 2 BvR 1986/14 ­, JR 2015, 540; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 ­ 1 Ws 163/17 ­, NJW 2017, 3731; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Juni 2018 ­ 3 Ws 425/17, juris mwN).

    Ein angeordneter Arrest wird deshalb unverhältnismäßig, wenn der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens allein durch Umstände aus der Sphäre des Staates erheblich verzögert wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Juni 2018 ­ 3 Ws 425/17, juris mwN).

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